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Chancengleichheit

Informationen zu Gender Bias und homosozialer Kooptation

In Berufungsverfahren können insbesondere zwei Phänomene die Entscheidung über Kandidatinnen und Kandidaten geschlechterrelevant beeinflussen: der Gender Bias und die homosoziale Kooptation. Vor diesem Hintergrund tragen Akteurinnen und Akteure in Berufungsverfahren auch die Verantwortung, ihr persönliches Entscheidungsverhalten und das der Berufungskommission daraufhin zu überprüfen, ob die Kandidatinnen und Kandidaten geschlechtersensibel beurteilt und die Besten für die Berufungsliste gefunden wurden.

Ein Bias ist im allgemeinen englischen Sprachgebrauch eine verzerrte Wahr­neh­mung, eine Voreingenommenheit. Der Gender Bias be­schreibt dem­nach Verzerrungen in der Wahr­neh­mung oder Voreingenommenheiten gegenüber Frauen oder Männern auf Grund ihres Geschlechts. In Berufungsverfahren kann der Gender Bias einen positiven oder negativen Ein­fluss auf Leistungsbewertung haben. Wirksame Rollenbilder und Stereotypen wirken in Kombination mit dem Ge­schlecht meist unterbewusst auf ein Urteil ein. Un­ter­su­chun­gen zum The­ma Leistungsbewertung und Ge­schlecht haben zum Bei­spiel gezeigt, dass in einer Versuchsanordnung Darstellungen weiblicher Figuren kleiner wahrgenommen wurden als Darstellungen männlicher Figuren, obwohl alle Figuren in identischem Umfeld gleich groß waren. Eine andere Studie belegt, dass identische Lebensläufe von Testpersonen un­ter­schied­lich be­wer­tet wurden abhängig davon, ob sie unter ei­nem männlichen oder weib­li­chen Namen eingereicht wurden. Signifikant mehr Testpersonen beiden Geschlechts be­wer­te­ten die Leis­tun­gen der Männer als besser und neigten dazu, trotz identischer Bewerbungsunterlagen, den Mann und nicht die Frau einstellen zu wol­len. (LaKoG 2011:18ff)

Ein weiterer geschlechtsspezifisch wirkender Mechanismus ist die so­ge­nannte homosoziale Kooptation. Homosoziale Kooptation bezeichnet die Tendenz, vor allem solche Mitglieder in ein bestehendes Netz­werk aufzunehmen, die als "sozial ähnlich" angesehen wer­den. Soziale Ähnlichkeit kann in vielerlei Hinsicht gegeben sein bzw. gesucht wer­den. Neben Merkmalen wie soziales Milieu, ethnische Zugehörigkeit oder auch wis­sen­schaft­liche Community ist Ge­schlecht ein relevantes Kriterium. Dass Personalentscheidungen durch soziale Ähnlichkeiten be­ein­flusst wer­den, setzt keine strategische Entscheidung voraus, Frauen gezielt aus­zu­schlie­ßen. Vielmehr führt die strukturelle Dominanz von Männern in Organisationen in Ver­bin­dung mit der (oft unbewussten) Praxis der homosozialen Kooptation, die weder auf Organisationen noch auf Männer beschränkt ist, sondern ei­nem allgemeinen Muster sozialer Nähe folgt, dazu, dass eine männlich dominierte Struk­tur fortbesteht. (Wissenschaftsrat 2007:23ff)