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Rechtliche Grundlagen

Den Rahmen für die Berufung von Hochschullehrerinnen und Hochschullehrern regeln die §§ 36-39 des Hochschulgesetzes NRW (HG NRW).

Die rechtliche Grundlage zur Gleichbehandlung von Frauen in Berufungsverfahren bilden § 37a des Hochschulgesetzes NRW sowie §§ 7-10 und § 18 des Landesgleichstellungsgesetzes NRW (LGG NRW), die zur Beteiligung der Gleichstellungsbeauftragten in § 24 HG NRW.

An der Technischen Universität Dortmund sind die Berufungsverfahren in der Berufungsordnung geregelt. Der Berufungsleitfaden erläutert die Berufungsordnung. Bei Fragen wenden Sie sich bitte an das Berufungsmanagement.

Ein Stapel gebundener Bücher. © eskaykim​/​Shotshop.com