FAQ - Tenure-Track-Professur
Tenure Track bedeutet die verbindliche Zusage auf eine Lebenszeitprofessur nach positiver Evaluierung. Nach einer zunächst befristeten Anstellung (über in der Regel sechs Jahre) erfolgt nach einer erfolgreichen Bewährungsphase die Anstellung auf eine dauerhafte Professur.
Damit zielen Tenure-Track-Professuren auf eine im Durchschnitt frühere Entscheidung über einen dauerhaften Verbleib von Nachwuchswissenschaftlerinnen und Nachwuchswissenschaftlern im Wissenschaftssystem. Damit werden die Karrierewege für den wissenschaftlichen Nachwuchs planbarer und transparenter.
Tenure-Track-Professuren richten sich an herausragende Nachwuchswissenschaftlerinnen und Nachwuchswissenschaftler in einer frühen Karrierephase. Übergänge aus anderen Karrierewegen zur Professur (z.B. Nachwuchsgruppenleiterinnen und -leiter, Habilitierende, Juniorprofessorinnen und -professoren) sind grundsätzlich möglich und können, solange sie in den ersten Jahren im Anschluss an die Promotion stattfinden, sinnvoll sein.
Grundsätzlich ja, es gibt aber besondere Anforderungen. Nach § 37 Absatz 2 des Hochschulgesetzes NRW können Juniorprofessorinnen und Juniorprofessoren der eigenen Hochschule nur berücksichtigt werden, wenn sie nach ihrer Promotion die Hochschule gewechselt haben oder mindestens zwei Jahre außerhalb der berufenden Hochschule wissenschaftlich tätig waren. Bei wissenschaftlichen Mitarbeiterinnen und wissenschaftlichen Mitarbeitern der eigenen Hochschule muss zusätzlich ein begründeter Ausnahmefall vorliegen.
Üblicherweise richten sich Juniorprofessuren an Wissenschaftlerinnen und Wissenschaftler in einer frühen Karrierephase. Darunter wird in der Regel bis zu vier Jahre nach der Promotion verstanden. Eine rechtliche verbindliche Altersvorgabe oder Vorgaben zum Qualifikationsstatus gibt es in NRW aber nicht.
Juniorprofessorinnen und Juniorprofessoren dürfen genauso wie dauerhafte Universitätsprofessuren Promotionen betreuen sowie selbstständig forschen und lehren. Unterschiede ergeben sich in der Art der Anstellung, der Besoldung sowie der Lehrverpflichtung.
Professorinnen und Professoren an Universitäten müssen neun Semesterwochenstunden (SWS) Lehre leisten, bei Juniorprofessorinnen und Juniorprofessoren sind es vier SWS in der ersten und fünf SWS in der zweiten Anstellungsphase.
Juniorprofessorinnen und Juniorprofessoren erhalten (als Beamte auf Zeit) eine W1-Besoldung, die abhängig vom Bundesland ist. Das Grundgehalt W1 in Nordrhein-Westfalen beträgt aktuell 4.927,21 € monatlich brutto (59.126,52 €/Jahr). Zudem erhalten Juniorprofessorinnen und Juniorprofessoren, wenn sie sich als Hochschullehrerinnen oder Hochschullehrer bewährt haben, ab dem Zeitpunkt der ersten Verlängerung des Beamtenverhältnisses eine nicht ruhegehaltfähige Zulage über 266,50 €. Universitätsprofessuren werden nach W2 bzw. W3 besoldet. Im Unterschied zu Juniorprofessuren ist die Gestaltung in diesen Besoldungsstufen flexibel, z.B. können Berufungszulagen gewährt werden.
Ja, das Graduiertenzentrum der TU Dortmund bietet im Rahmen einer Tenure-Track-Academy ein speziell auf die Bedarfe der Karrierephase zugeschnittenes Qualifizierungs- und Vernetzungsprogramm an. In der Junior Faculty werden die Tenure-Track-Professoren mit einem individuellen Karrierecoaching, passgenauen Workshops sowie dem Austausch- und Vernetzungsformat Junior Faculty Impuls unterstützt.
In der Research Academy Ruhr (RAR) bieten die drei Ruhrgebiets-Universitäten gemeinsame Programme für Postdocs und Juniorprofessorinnen und Juniorprofessoren an. Zum Beispiel werden im Rahmen des Angebotes „CoachingPLUS“ Seminare aus den Bereichen strategische Forschungsförderung, Berufung und Führung eigener Arbeitsgruppen angeboten. Die Seminarinhalte können in anschließenden Einzelcoachings vertieft werden. Darüber hinaus wird im Rahmen eines „Sommerabends“ der Austausch und die Vernetzung mit Peers aus den drei UA Ruhr-Universitäten ermöglicht. Ziel der RAR ist es, die Qualifizierungsphase nach der Promotion optimal als Vorbereitung auf Karrieren in der Wissenschaft zu nutzen. Dabei werden ggf. auch Perspektiven außerhalb der Wissenschaft aufgezeigt, um eine möglichst breite Palette an Möglichkeiten aufzuzeigen.
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Anfahrt & Lageplan
Der Campus der Technischen Universität Dortmund liegt in der Nähe des Autobahnkreuzes Dortmund West, wo die Sauerlandlinie A45 den Ruhrschnellweg B1/A40 kreuzt. Die Abfahrt Dortmund-Eichlinghofen auf der A45 führt zum Campus Süd, die Abfahrt Dortmund-Dorstfeld auf der A40 zum Campus-Nord. An beiden Ausfahrten ist die Universität ausgeschildert.
Direkt auf dem Campus Nord befindet sich die S-Bahn-Station „Dortmund Universität“. Von dort fährt die S-Bahn-Linie S1 im 20- oder 30-Minuten-Takt zum Hauptbahnhof Dortmund und in der Gegenrichtung zum Hauptbahnhof Düsseldorf über Bochum, Essen und Duisburg. Außerdem ist die Universität mit den Buslinien 445, 447 und 462 zu erreichen. Eine Fahrplanauskunft findet sich auf der Homepage des Verkehrsverbundes Rhein-Ruhr, außerdem bieten die DSW21 einen interaktiven Liniennetzplan an.
Zu den Wahrzeichen der TU Dortmund gehört die H-Bahn. Linie 1 verkehrt im 10-Minuten-Takt zwischen Dortmund Eichlinghofen und dem Technologiezentrum über Campus Süd und Dortmund Universität S, Linie 2 pendelt im 5-Minuten-Takt zwischen Campus Nord und Campus Süd. Diese Strecke legt sie in zwei Minuten zurück.
Vom Flughafen Dortmund aus gelangt man mit dem AirportExpress innerhalb von gut 20 Minuten zum Dortmunder Hauptbahnhof und von dort mit der S-Bahn zur Universität. Ein größeres Angebot an internationalen Flugverbindungen bietet der etwa 60 Kilometer entfernte Flughafen Düsseldorf, der direkt mit der S-Bahn vom Bahnhof der Universität zu erreichen ist.
Die Einrichtungen der Technischen Universität Dortmund verteilen sich auf den größeren Campus Nord und den kleineren Campus Süd. Zudem befinden sich einige Bereiche der Hochschule im angrenzenden Technologiepark. Genauere Informationen können Sie den Lageplänen entnehmen.
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