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Berufungsbeauftragte

Berufungsbeauftragte sind fachfremde Professorinnen oder Professoren der TU Dortmund, die an allen Kommissionssitzungen zu beteiligen sind. Sie leisten einen wesentlichen Beitrag zum Erfolg der Berufungsverfahren an der Technischen Universität Dortmund. Sie wirken darauf hin, dass die von der Kommission erarbeiteten Auswahlkriterien beachtet, die Vorgaben zur Entwicklungsplanung berücksichtigt und die Vertraulichkeit des Verfahrens gewahrt werden. Sie achten zudem auf einen angemessenen Umgang mit dem Anschein der Befangenheit. Um diesen Aufgaben angemessen nachkommen zu können, nehmen Berufungsbeauftragte an allen Sitzungen der Berufungskommission, an den Berufungsvorträgen und auch an den Bewerbungsgesprächen teil. Zuletzt verfassen sie einen Abschlussbericht, welcher eine Einschätzung zum Verlauf des Verfahrens beeinhaltet und dem Rektorat übermittelt wird.

Diese Aufgaben ergeben sich aus § 7 Abs. 2 der Berufungsordnung der Technischen Universität Dortmund.