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Ablauf und Phasen des Tenure Track

Mit der Zuweisung einer Tenure-Track-Pro­fes­sur werden klar definierte Kriterien zur Beurteilung der Eignung, Befähigung und fachlichen Leistung für die Tenure-Evaluierung festgelegt und den Bewerberinnen und Bewerbern bereits beim Bewerbungsgespräch für die (Junior-)Professur mit Tenure Track mitgeteilt. Grundlage für die Erstellung der Kriterien ist ein Musterkatalog. Unter Berücksichtigung der Besonderheiten der jeweiligen Disziplin werden die während des Beamtenverhältnisses auf Zeit oder im Rahmen des befristeten Beschäftigungsverhältnisses zu erbringenden Leistungen definiert.

Die Einstellung erfolgt bei einer Juniorprofessur (mit und ohne Tenure Track) zunächst für die Dauer von drei Jahren im Beamtenverhältnis auf Zeit. Im Rahmen einer Zwischenevaluierung wird im Laufe des dritten Jahres die Eignung der Juniorprofessorin/des Juniorprofessors geprüft. Hat sich die Juniorprofessorin/der Juniorprofessor bewährt, verlängert sich die Anstellung auf sechs Jahre. Bei einer W2-Professur mit Tenure Track erfolgt die Einstellung generell für die Dauer von fünf Jahren im Beamtenverhältnis auf Zeit.

Spätestens nach Ablauf der Tenure Phase ist bei ent­sprech­en­der Eignung, Befähigung und fachlicher Leistung im Rahmen des "Tenure Track" eine unbefristete Weiterbeschäftigung in einer W2/W3-Universitätsprofessur mög­lich, sofern hierfür die gesetzlichen Voraus­setz­ungen des § 38 HG NRW erfüllt sind.

Im Rahmen der Zwischenevaluierung beurteilt eine gewählte Evaluierungskommission die Eignung, Befähigung und fachliche Leistung der Juniorprofessorin oder des Juniorprofessors. Die Einschätzung erfolgt dabei insbesondere anhand der Forschungsleistungen, Lehrleistungen, Sozial- und Führungskompetenz und des Engagements in der akademischen Selbstverwaltung. Bei einer Juniorprofessur mit Tenure Track erfolgt die Einschätzung immer mit Bezug auf die Tenure-Track-Kriterien. Die Evaluierungskommission hält die bisherigen Erfolge bezüglich der Kriterien fest und gibt eine begründete Einschätzung zur Erreichung der Tenure-Track-Kriterien innerhalb der nächsten drei Jahre.

Die Zwischenevaluierung ist in § 21 der Berufungsordnung der TU Dortmund geregelt. Nachfolgend sind die wichtigsten Schritte zusammengefasst:

  • Die Evaluierungskommission wird spätestens 9 Monate vor dem Ende des dreijährigen Dienstverhältnisses gebildet.
  • Spätestens 6 Monate vor dem Ende des dreijährigen Dienstverhältnisses reicht die Juniorprofessorin/der Juniorprofessor einen Selbstbericht ein. Eine Mustervorlage zur Erstellung des Selbstberichts steht im Serviceportal zur Verfügung.
  • Die Kommission holt mindestens zwei externe Gutachten ein.
  • Von der Kommission werden zwei Lehrveranstaltungen von der Juniorprofessorin/dem Juniorprofessor besucht und die studentischen Lehrveranstaltungsbeurteilungen (Lehrevaluationen) ausgewertet.
  • Die Kommission führt ein Evaluierungsgespräch mit der Juniorprofessorin/dem Juniorprofessor.
  • Auf Grundlage der Unterlagen und Tätigkeiten stimmt die Kommission in einer geheimen Abstimmung über die Empfehlung einer Weiterbeschäftigung ab.
  • Die bzw. der Vorsitzende der Kommission verfasst einen Evaluierungsbericht (auf Grundlage der genannten Tätigkeiten und Unterlagen). Eine Mustervorlage zur Erstellung des Evaluierungsberichts steht im Serviceportal zur Verfügung.

Nach der (fünf- bzw. sechsjährigen) Tenure-Phase wird in einem Berufungsverfahren, bei dem nur die Tenure-Track-Professorin bzw. der Tenure-Track-Professor begutachtet wird, über den Übergang auf eine dauerhafte Professur entschieden. Das Verfahren startet auf Antrag der Tenure-Track-Kandidatin bzw. des Tenure-Track-Kandidaten. Entscheidungsgrundlage bilden die bei der Ausschreibung festgelegten Tenure-Track-Kriterien.

Das verkürzte Berufungsverfahren ist in § 20 der Berufungsordnung der TU Dort­mund geregelt. Nachfolgend sind die wichtigsten Schritte zusammengefasst:

  • Die Tenure-Track-Kandidatin bzw. der Tenure-Track-Kandidat stellt einen formlosen Antrag zur Eröffnung des Verfahrens.
  • Die Berufungskommission wird spätestens 9 Monate vor dem Ende des fünf- bzw. sechsjährigen Dienstverhältnisses gebildet.
  • Die Tenure-Track-Kandidatin bzw. der Tenure-Track-Kandidat reicht ihre bzw. seine Bewerbungsunterlagen ein.
  • Die Tenure-Track-Kandidatin bzw. der Tenure-Track-Kandidat hält einen Berufungsvortrag und führt ein Gespräch mit der Kommission.
  • Auf Grundlage der Bewerbungsunterlagen und des Bewerbungsvortrages und -gespräches entscheidet die Kommission in einer geheimen Abstimmung, ob die Person begutachtet werden soll.
  • Von der Kommission werden mindestens zwei externe Gutachten eingeholt.
  • Die Kommission beschließt in einer geheimen Abstimmung den Berufungsvorschlag.
  • Die bzw. der Vorsitzende der Kommission verfasst einen Berufungsbericht (auf Grundlage der Tätigkeiten und Unterlagen), in dem der Berufungsvorschlag begründet wird. Eine Mustervorlage zur Erstellung eines Berufungsberichts in verkürzten Verfahren steht im Serviceportal zur Verfügung.