Zwischenevaluierung von Juniorprofessuren
Im Rahmen der Zwischenevaluierung beurteilt eine gewählte Evaluierungskommission die Eignung, Befähigung und fachliche Leistung der Juniorprofessorin oder des Juniorprofessors. Die Einschätzung erfolgt dabei insbesondere anhand der Forschungsleistungen, Lehrleistungen, Sozial- und Führungskompetenz und des Engagements in der akademischen Selbstverwaltung. Bei einer Juniorprofessur mit Tenure Track erfolgt die Einschätzung immer mit Bezug auf die Tenure-Track-Kriterien. Die Evaluierungskommission hält die bisherigen Erfolge bezüglich der Kriterien fest und gibt eine begründete Einschätzung zur Erreichung der Tenure-Track-Kriterien innerhalb der nächsten drei Jahre.
Die Zwischenevaluierung ist in § 21 der Berufungsordnung der TU Dortmund geregelt. Nachfolgend sind die wichtigsten Schritte zusammengefasst:
- Die Evaluierungskommission wird spätestens 9 Monate vor dem Ende des dreijährigen Dienstverhältnisses gebildet.
- Spätestens 6 Monate vor dem Ende des dreijährigen Dienstverhältnisses reicht die Juniorprofessorin/der Juniorprofessor einen Selbstbericht ein. Eine Mustervorlage zur Erstellung des Selbstberichts steht im Serviceportal zur Verfügung.
- Die Kommission holt mindestens zwei externe Gutachten ein.
- Von der Kommission werden zwei Lehrveranstaltungen von der Juniorprofessorin/dem Juniorprofessor besucht und die studentischen Lehrveranstaltungsbeurteilungen (Lehrevaluationen) ausgewertet.
- Die Kommission führt ein Evaluierungsgespräch mit der Juniorprofessorin/dem Juniorprofessor.
- Auf Grundlage der Unterlagen und Tätigkeiten stimmt die Kommission in einer geheimen Abstimmung über die Empfehlung einer Weiterbeschäftigung ab.
- Die bzw. der Vorsitzende der Kommission verfasst einen Evaluierungsbericht (auf Grundlage der genannten Tätigkeiten und Unterlagen). Eine Mustervorlage zur Erstellung des Evaluierungsberichts steht im Serviceportal zur Verfügung.