Der Campus der Technischen Universität Dortmund liegt in der Nähe des Autobahnkreuzes Dortmund West, wo die Sauerlandlinie A45 den Ruhrschnellweg B1/A40 kreuzt. Die Abfahrt Dortmund-Eichlinghofen auf der A45 führt zum Campus Süd, die Abfahrt Dortmund-Dorstfeld auf der A40 zum Campus-Nord. An beiden Ausfahrten ist die Universität ausgeschildert.
Direkt auf dem Campus Nord befindet sich die S-Bahn-Station „Dortmund Universität“. Von dort fährt die S-Bahn-Linie S1 im 20- oder 30-Minuten-Takt zum Hauptbahnhof Dortmund und in der Gegenrichtung zum Hauptbahnhof Düsseldorf über Bochum, Essen und Duisburg. Außerdem ist die Universität mit den Buslinien 445, 447 und 462 zu erreichen. Eine Fahrplanauskunft findet sich auf der Homepage des Verkehrsverbundes Rhein-Ruhr, außerdem bieten die DSW21 einen interaktiven Liniennetzplan an.
Zu den Wahrzeichen der TU Dortmund gehört die H-Bahn. Linie 1 verkehrt im 10-Minuten-Takt zwischen Dortmund Eichlinghofen und dem Technologiezentrum über Campus Süd und Dortmund Universität S, Linie 2 pendelt im 5-Minuten-Takt zwischen Campus Nord und Campus Süd. Diese Strecke legt sie in zwei Minuten zurück.
Vom Flughafen Dortmund aus gelangt man mit dem AirportExpress innerhalb von gut 20 Minuten zum Dortmunder Hauptbahnhof und von dort mit der S-Bahn zur Universität. Ein größeres Angebot an internationalen Flugverbindungen bietet der etwa 60 Kilometer entfernte Flughafen Düsseldorf, der direkt mit der S-Bahn vom Bahnhof der Universität zu erreichen ist.
Die Einrichtungen der Technischen Universität Dortmund verteilen sich auf den größeren Campus Nord und den kleineren Campus Süd. Zudem befinden sich einige Bereiche der Hochschule im angrenzenden Technologiepark. Genauere Informationen können Sie den Lageplänen entnehmen.
Sie sind hier:
Den Berufungskommissionen der Technischen Universität Dortmund gehören mindestens drei Hochschullehrerinnen und Hochschullehrer, eine akademische Mitarbeiterin oder ein akademischer Mitarbeiter und eine Studierende oder ein Studierender an. Sie müssen wahlberechtigte Mitglieder einer in- oder ausländischen Universität oder Hochschule mit Promotionsrecht sein. Darüber hinaus gehören Berufungskommissionen an der Technischen Universität Dortmund mindestens eine Hochschullehrerin oder ein Hochschullehrer einer anderen Universität oder Hochschule mit Promotionsrecht oder eine andere wissenschaftlich ausgewiesene Person als stimmberechtigtes Mitglied an. Die Berufungskommissionen sind stets so zusammengesetzt, dass die stimmberechtigten Vertreterinnen und Vertreter der Gruppe der Hochschullehrerinnen und Hochschullehrer mindestens einen Sitz mehr als die übrigen stimmberechtigten Mitglieder haben.
Die oder der Berufungsbeauftragte des Rektorats nimmt als nichtstimmberechtigtes Mitglied der Berufungskommission an allen Sitzungen teil. Ebenso teilnahmeberechtigt an den Sitzungen der Berufungskommission sind die zentrale Gleichstellungsbeauftragte sowie die Gleichstellungsbeauftragten aus den jeweiligen Fakultäten.
Darüber hinaus sind die Fakultäten, die das Verfahren nicht durchführen, dazu berechtigt, bei begründetem Interesse eine Vertreterin oder einen Vertreter aus der Gruppe der Hochschullehrerinnen und Hochschullehrer als nichtstimmberechtigtes Mitglied in die Berufungskommission entsenden. Auch das Rektorat kann Hochschullehrerinnen und Hochschullehrer der Technischen Universität Dortmund oder anderer Universitäten oder Hochschulen mit Promotionsrecht als nichtstimmberechtigte Mitglieder in die Berufungskommission entsenden.
Aufgabe der Kommissionsmitglieder ist es, die Auswahlkriterien, ggf. die Tenure-Track-Kriterien und den Ausschreibungstext zu erarbeiten, eingehende Bewerbungen zu sichten und sich bei den Berufungsvorträgen und Bewerbungsgesprächen einen persönlichen Eindruck von Bewerberinnen und Bewerbern zu machen. Eine besondere Verantwortung trägt die oder der Kommissionsvorsitzende. Ihr oder ihm obliegt die Terminplanung, die Organisation der Sitzungstermine und die Information der Kommissionsmitglieder. Sie oder er dokumentiert die Ergebnisse der Sitzungen und wirkt auf die Einhaltung absoluter Vertraulichkeit und auf die Beachtung der Regeln zum Anschein der Befangenheit hin. Nähere Informationen zu den Aufgaben der Berufungskommission finden sich unter dem Punkt Ablauf des Berufungsverfahrens bei den jeweiligen Verfahrensabschnitten.