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Berufungskommissionen
Zusammensetzung
Den Berufungskommissionen der Technischen Universität Dortmund gehören mindestens drei Hochschullehrerinnen und Hochschullehrer, eine akademische Mitarbeiterin oder ein akademischer Mitarbeiter und eine Studierende oder ein Studierender an. Sie müssen wahlberechtigte Mitglieder einer in- oder ausländischen Universität oder Hochschule mit Promotionsrecht sein. Darüber hinaus gehören Berufungskommissionen an der Technischen Universität Dortmund mindestens eine Hochschullehrerin oder ein Hochschullehrer einer anderen Universität oder Hochschule mit Promotionsrecht oder eine andere wissenschaftlich ausgewiesene Person als stimmberechtigtes Mitglied an. Die Berufungskommissionen sind stets so zusammengesetzt, dass die stimmberechtigten Vertreterinnen und Vertreter der Gruppe der Hochschullehrerinnen und Hochschullehrer mindestens einen Sitz mehr als die übrigen stimmberechtigten Mitglieder haben.
Die oder der Berufungsbeauftragte des Rektorats nimmt als nichtstimmberechtigtes Mitglied der Berufungskommission an allen Sitzungen teil. Ebenso teilnahmeberechtigt an den Sitzungen der Berufungskommission sind die zentrale Gleichstellungsbeauftragte sowie die Gleichstellungsbeauftragten aus den jeweiligen Fakultäten.
Darüber hinaus sind die Fakultäten, die das Verfahren nicht durchführen, dazu berechtigt, bei begründetem Interesse eine Vertreterin oder einen Vertreter aus der Gruppe der Hochschullehrerinnen und Hochschullehrer als nichtstimmberechtigtes Mitglied in die Berufungskommission entsenden. Auch das Rektorat kann Hochschullehrerinnen und Hochschullehrer der Technischen Universität Dortmund oder anderer Universitäten oder Hochschulen mit Promotionsrecht als nichtstimmberechtigte Mitglieder in die Berufungskommission entsenden.
Aufgaben
Aufgabe der Kommissionsmitglieder ist es, die Auswahlkriterien, ggf. die Tenure-Track-Kriterien und den Ausschreibungstext zu erarbeiten, eingehende Bewerbungen zu sichten und sich bei den Berufungsvorträgen und Bewerbungsgesprächen einen persönlichen Eindruck von Bewerberinnen und Bewerbern zu machen. Eine besondere Verantwortung trägt die oder der Kommissionsvorsitzende. Ihr oder ihm obliegt die Terminplanung, die Organisation der Sitzungstermine und die Information der Kommissionsmitglieder. Sie oder er dokumentiert die Ergebnisse der Sitzungen und wirkt auf die Einhaltung absoluter Vertraulichkeit und auf die Beachtung der Regeln zum Anschein der Befangenheit hin. Nähere Informationen zu den Aufgaben der Berufungskommission finden sich unter dem Punkt Ablauf des Berufungsverfahrens bei den jeweiligen Verfahrensabschnitten.