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Gutachterinnen und Gutachter

In Berufungsverfahren müssen mindestens zwei externe Gutachten eingeholt werden. Die Gutachterinnen und Gutachter sind aufgefordert eine vergleichende Stellungnahme zu den vorgeschlagenen Bewerberinnen und Bewerbern abzugeben sowie eine Listenreihung vorzunehmen. Bewertungsgrundlage der Gutachterinnen und Gutachter sind die Stellenausschreibung, die Entscheidungskriterien und die Bewerbungsunterlagen der jeweiligen Kandidatinnen und Kandidaten. Die von den Gutachterinnen und Gutachtern in die Beurteilung der Bewerberinnen und Bewerber eingebrachte Expertise unterstützt in hohem Maße die Entscheidungsfindung der Kommission und leistet einen wichtigen Beitrag zur Weiterentwicklung der jeweiligen Fachdisziplin.

 

Studierende und Dozierende sitzen gemeinsam an einem Tisch und arbeiten. © Jürgen Huhn​/​TU Dortmund

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