Ihre Bewerbung
Nachstehend finden Sie unseren Bewerbungsleitfaden, einige Hinweise für eine gelungene Bewerbung sowie die am häufigsten gestellten Fragen zur Bewerbung auf eine Professur an der Technischen Universität Dortmund.
Bewerbungsleitfaden
Der Bewerbungsleitfaden gibt Hinweise zum Bewerbungsprozess und zur Erstellung der Bewerbungsunterlagen und soll Ihnen die Bewerbung erleichtern. Er enthält auch Muster für den Lebenslauf, das Publikationsverzeichnis, die Auflistung der Vorträge und Konferenzbeiträge und das Verzeichnis der Lehrveranstaltungen. Die Nutzung ist selbstverständlich nicht verpflichtend. Er kann unter dem nachstehenden Link heruntergeladen werden.
Bei Fragen können Sie sich jederzeit gern an das Berufungsmanagement oder an die in der entsprechenden Stellenausschreibung genannte Person wenden.
FAQ
Die generellen Einstellungsvoraussetzungen für Professorinnen und Professoren an in NRW werden in den §§ 36 und 37 des Hochschulgesetzes NRW (HG NRW) geregelt. Nachstehend finden Sie Auszüge der Regelung des § 36 HG NRW.
(1) Einstellungsvoraussetzungen für Hochschullehrerinnen und Hochschullehrer sind neben den allgemeinen dienstrechtlichen Voraussetzungen:
1. Abgeschlossenes Hochschulstudium;
2. pädagogische Eignung, die durch eine entsprechende Vorbildung nachgewiesen oder ausnahmsweise im Berufungsverfahren festgestellt wird; § 122 Absatz 4 des Landesbeamtengesetzes bleibt unberührt;
3. besondere Befähigung zu wissenschaftlicher Arbeit, die in der Regel durch die Qualität einer Promotion nachgewiesen wird;
4. für Professorinnen und Professoren sowie für Hochschuldozentinnen und Hochschuldozenten an Universitäten darüber hinaus zusätzliche wissenschaftliche Leistungen, die ausschließlich und umfassend im Berufungsverfahren bewertet werden; diese Leistungen werden im Rahmen einer Juniorprofessur, einer Habilitation oder einer Tätigkeit als wissenschaftliche Mitarbeiterin oder als wissenschaftlicher Mitarbeiter an einer Hochschule oder einer außeruniversitären Forschungseinrichtung oder im Rahmen einer wissenschaftlichen Tätigkeit in Wirtschaft, Verwaltung oder in einem anderen gesellschaftlichen Bereich im In- oder Ausland erbracht; Halbsatz 2 gilt nur bei der Berufung in ein erstes Professorenamt;
(...).
(2) In künstlerischen Fächern kann abweichend von Absatz 1 Nummer 3 bis 5 als Professorin oder Professor eingestellt werden, wer eine besondere Befähigung zu künstlerischer Arbeit und zusätzliche künstlerische Leistungen nachweist. Der Nachweis der zusätzlichen künstlerischen Leistungen wird in der Regel durch besondere Leistungen während einer fünfjährigen künstlerischen Tätigkeit erbracht, von der mindestens drei Jahre außerhalb des Hochschulbereichs ausgeübt worden sein müssen.
(3) Soweit es der Eigenart des Faches und den Anforderungen der Stelle entspricht, kann abweichend von Absatz 1 Nummer 1, 3 bis 5 auch eingestellt werden, wer hervorragende fachbezogene Leistungen in der Praxis nachweist.
Neben diesen allgemeinen Aspekten werden in den Ausschreibungen weitere Anforderungen für die jeweilige Stelle genannt.
Die aktuellen Stellenausschreibungen für Professuren finden Sie auf der Seite Professuren und Juniorprofessuren.
Dort ist auch ersichtlich, auf welchem Wege die Bewerbung einzureichen ist.
Die Bewerbung auf eine ausgeschriebene Professur erfolgt in der Regel über das Bewerbungsportal der Technischen Universität Dortmund. Einzelheiten sind immer in der entsprechenden Ausschreibung angegeben.
Für eine Bewerbung auf eine unserer Professuren sind in der Regel folgende Dokumente einzureichen:
- Lebenslauf (mit Angaben zu Ihrer Ausbildung, zum akademischen Werdegang etc.)
- Zeugnisse (wie z.B. Diplom-, Master- oder Promotionsurkunde)
- Publikationsverzeichnis (getrennt nach Art der Publikation [Fachzeitschriften, Sammelbände, …] und unter Angabe des Qualitätskontrollverfahrens [Peer Review, Review durch die Herausgeberschaft, …])
- Verzeichnis von Vorträgen und Konferenzbeiträgen (getrennt nach beigetragenen Vorträgen, „contributed talk“, und eingeladenen Vorträgen wie Keynotes, Seminarvorträge, Kolloquien, etc.; Bitte geben Sie bei beigetragenen Vorträgen und Postern die Person an, die die Arbeit vorgestellt hat [„presenting author“]).
- Drittmittelübersicht (getrennt in in „Drittmittel“ und in „Stipendien/Personenförderung/andere Mittel“; bitte immer mit der Angabe von Mittelgeber, Projektbezeichnung, Projektzeitraum, eigener Rolle bei der Antragstellung, Höhe der Mittel insgesamt/des eigenen Teilprojekts)
- Verzeichnis gehaltener Lehrveranstaltungen (mit Angabe von Art, z.B. Vorlesung/Übung, und Bezeichnung der Lehrveranstaltung, des Semesters/Jahres, der Hochschule sowie des Umfangs der Lehrtätigkeit)
- ggf. Nachweis über eine erfolgte Zwischenevaluation
- Nachweise zu Preisen, Auszeichnungen etc.
- sofern bereits in der Ausschreibung gefordert: Forschungskonzept/Lehrkonzept
Eine erste Auswahl der Bewerberinnen und Bewerber erfolgt nach Ablauf der Bewerbungsfrist. Die Berufungskommission bewertet jede einzelne Bewerbung bezüglich der Erfüllung oder Nichterfüllung der festgelegten Auswahlkriterien. Geeignet erscheinende Bewerberinnen und Bewerber werden zu einem hochschulöffentlichen wissenschaftlichen Fachvortrag, ggf. einem Lehrvortrag sowie zu einem persönlichen Gespräch mit der Berufungskommission eingeladen. Bewerberinnen und Bewerber, die die Berufungskommission hier von ihrer wissenschaftlichen Exzellenz sowie der Erfüllung der weiteren Auswahlkriterien überzeugen konnten, werden in die vergleichende Begutachtung gegeben. Nach dem Eingang der Gutachten erstellt die Berufungskommission eine sogenannte Berufungsliste, das heißt, sie entscheidet in welcher Reihenfolge die Bewerberinnen und Bewerber berufen werden sollen.
Detaillierte Informationen zum Verfahrensablauf finden Sie auf der Seite Ablauf des Berufungsverfahrens.